Irgendwann stellt sie sich jedem Betriebsinhaber oder jeder Betriebsinhaberin die Frage nach der Nachfolge und der Betriebsübernahme. Das geschieht im besten Fall, bevor die eigene Gesundheit beeinträchtigt oder das Rentenalter erreicht ist.

Wenn es jemanden aus der Familie gibt, der bereit und geeignet ist, den Betrieb zu übernehmen, ergeben sich komplexe Aspekte, die sowohl rechtlicher, steuerlicher, finanzieller und persönlicher Natur sind. Für das Gelingen einer Betriebsübernahme ist es wichtig, all diese Aspekte in ihrer Gesamtheit im Blick zu haben. 

Planung der Betriebsübernahme rechtzeitig beginnen

Fangen Sie zwei bis drei Jahre vor einer endgültigen Betriebsübernahme mit dessen Planung und Umsetzung an. Die Regelung der Nachfolge ist ein komplexer Prozess. 

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Eine Übergabe zu Lebzeiten des Abgebenden ist natürlich besser als eine plötzliche Betriebsübernahme bei Krankheit oder Todesfall. Oft ist es gewünscht und ratsam, den Senior oder die Senioren noch als beratenden Partner an der Seite zu haben, bevor der Betrieb an den nachfolgenden Sohn oder die Tochter übertragen wird. 

Alternative 1: Betriebsübernahme durch (innerfamiliären) Verkauf

Die Betriebsübernahme durch Verkauf kann innerfamiliär insbesondere dann in Frage kommen, wenn die Eltern den Verkaufserlös für die eigene Altersversorgung benötigen. Das ist der Fall, wenn die Inhaber Zeit ihres Lebens ihr gesamtes persönliches und finanzielles Engagement in das Unternehmen gesteckt haben.

Für einen innerfamiliären Verkauf gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für einen Verkauf an Dritte.

Wichtig ist jedoch zu beachten, dass der Gesetzgeber mit dem Argument, Arbeitsplätze schützen zu wollen, steuerrechtliche Privilegien für eine Betriebsübernahme innerhalb der Familie mittels Schenkung eingeräumt hat. Diese Privilegien bieten viele Vorteile, so dass die Schenkung zu Lebzeiten die attraktivste Variante darstellt, um einen Betrieb in die nächste Generation zu übergeben – vorausgesetzt, dass dieser fortgeführt werden soll. 

Alternative 2: Betriebsübernahme durch Schenkung ohne Auflagen

Betriebsübernahme innerhalb der Familie: mit Planung wird sie zum Erfolg

Eine Schenkung kann grundsätzlich mit oder ohne Auflagen erfolgen, so auch bei der Betriebsübernahme. Eine Schenkung ohne Auflagen liegt vor, wenn der Sohn oder die Tochter das Vermögen und die Schulden des Betriebs der Eltern übernimmt und keine Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Eltern wie eine Altersversorgung oder Ausgleichszahlungen gegenüber anderen Erbberechtigten wie beispielsweise Geschwistern bestehen. 

Der wichtigste Aspekt bei einer Schenkung ohne Auflagen ist der steuerliche: Unter bestimmten Voraussetzungen gelten steuerliche Privilegien, so dass eine Verschonung von Schenkungs- und Erbschaftssteuern von bis zu 100 Prozent möglich ist. In der Regel liegt der Satz bei 85% Steuerersparnis.

Dafür ist jedoch erforderlich, dass fünf beziehungsweise sieben Jahre nach Betriebsübernahme durch Schenkung die Arbeitsplätze des Betriebes im Wesentlichen erhalten geblieben sind. Bei einem Abbau der Arbeitsplätze droht die Rücknahme der steuerlichen Verschonung. Das Risiko einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung des Marktes tragen somit die Übernehmenden, weil der Gesetzgeber für diesen Fall die Nachzahlung der erlassenen Steuern vorsieht.

Alternative 3: Betriebsübernahme durch Schenkung mit Auflagen

Wenn die abgebende Generation noch über keine ausreichende Altersversorgung verfügt, wird die Betriebsübernahme durch Schenkung häufig mit der Auflage verbunden, den Eltern eine lebenslange monatliche Rente zu zahlen. Gibt es mehrere Kinder, werden an dieser Stelle oft auch Ausgleichszahlungen an die Geschwister vereinbart, um den Gedanken der Gleichbehandlung aufrecht zu erhalten.

Auf welche Art die Rentenzahlungen an die Eltern erfolgen, lässt sich individuell bestimmen. Denkbar ist es zum Beispiel, übertragene Immobilien mit einem Wohnrecht, oder einem Nießbrauchsrecht zugunsten der Eltern grundbuchrechtlich zu belasten.

Alternative 4: Schrittweise Nachfolge durch Anteilsübertragungen

Betriebsübernahme innerhalb der Familie (mit Checkliste)

Während es bei einem Einzelunternehmen nur eine “ganz oder gar nicht”-Betriebsübernahme geben kann, bietet sich bei einem Unternehmen, das im Eigentum einer vom Inhaber gegründeten Gesellschaft steht, der schrittweise Übergang durch Anteilsübertragungen sehr gut an. Dadurch lässt sich zwischen einer operativen Übergabe und der Eigentums-Übergabe differenzieren: Es liegt dann keine Betriebsübernahme im eigentlichen Sinn mehr vor, so dass eine Nachfolge detaillierter und in mehreren Schritten geplant und umgesetzt werden kann.

Die Frage der richtigen Rechtsform eines Betriebs ist somit eine wichtige erste Ausgangsfrage für die gesamte innerfamiliäre Betriebsübernahme.

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Checkliste:
Formalitäten im Zuge einer Betriebsübernahme

Notar: 

  • Die Gründung einer GmbH erfordert ein Stammkapital von mindestens € 25.000. Der dazugehörige Gesellschaftsvertrag ist notariell zu beurkunden.
  • Bei Übertragung von Grundstücken oder GmbH-Geschäftsanteilen ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Auch familienrechtliche Zusatzvereinbarungen (Erb- oder Pflichtteilsverträge sind notariell zu beurkunden.
  • Die Übertragung von Anteilen aus Personengesellschaften, z.B. KG-Kommanditanteilen, ist notariell beglaubigt zum Handelsregister anzumelden.

Banken: 

  • Kreditverpflichtungen sind neu zu ordnen, insbesondere auch bei Änderung der Rechtsform des Betriebs.
  • Sicherheiten und Bürgschaften sind der neuen Situation anzupassen bzw. neu abzuschließen.
  • Bestehende Konten und Daueraufträge sind anzupassen.

Finanzamt:

  • Änderungsmeldung; neue Steuernummer für die Übernehmenden

Arbeitsamt, Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsichtsamt, Stadt/Gemeinde, Versicherungen, LVA, BfA:

  • Betriebsänderungsmeldung

Handwerkskammer (oder andere Berufsverbände):

  • Ummeldung des Betriebs

Leasingverträge, Pacht, Mietverträge: 

  • Bestehende Verträge sind anzupassen bzw. zu kündigen und neu abzuschließen.

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