Ein Ehevertrag ist ein rechtliches Dokument, das von Ehepartnern abgeschlossen wird, um die finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten ihrer Ehe zu regeln. Obwohl das ein höchst sensibles und emotionales Thema sein kann – insbesondere während der Hochzeitsvorbereitungen – ist es besonders für Familienunternehmer und Familienunternehmerinnen von großer Bedeutung, eine solche Vereinbarung abzuschließen.

Hier zusammengefasst, was Sie zum Thema Ehevertrag wissen sollten:

1. Was regelt ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag kann viele Anliegen regeln. Zentral ist in diesem Zusammenhang die Regelung des Güterstandes. Der Güterstand legt fest, wie das Vermögen und die Vermögenswerte während und nach der Ehe aufgeteilt werden. Er ist daher ein wichtiger Aspekt, der in Eheverträgen von Familienunternehmern geregelt werden sollte.

Die bekanntesten Formen der Güterstandsregelung sind:

  • Zugewinngemeinschaft:
    Die Zugewinngemeinschaft ist der vom Gesetz vorgesehene Güterstand. Das heißt, wenn es keine explizite Güterstandsregelung durch Ehevertrag gibt, leben die Ehepartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Hierbei bleibt jeder Ehegatte Alleineigentümer der Besitzstände, die er oder sie in die Ehe eingebracht oder während der Ehe erworben hat. Im Zuge einer Trennung/Scheidung wird jedoch das während der Ehezeit hinzugewonnene Vermögen (der „Zugewinn“) auf beide Parteien aufgeteilt. Zum Zugewinn wird auch die Wertentwicklung einer Unternehmensbeteiligung gerechnet.
  • Gütertrennung:
    In einem Ehevertrag kann auch Gütertrennung vereinbart werden. Hierbei behält jeder Ehepartner das Eigentum an seinem eigenen Vermögen. Es gibt keine gemeinsamen Vermögenswerte, und im Falle einer Scheidung findet keine Aufteilung des Vermögens statt. Dies kann für Unternehmer von Vorteil sein, da ihr Unternehmen und ihr Vermögen vollständig geschützt bleiben und nicht in die Vermögensaufteilung einbezogen werden.
  • Modifizierte Zugewinngemeinschaft:
    Eine durch Ehevertrag vereinbarte modifizierte Zugewinngemeinschaft ermöglicht es den Ehepartnern, individuelle Vereinbarungen zu treffen, wie das Vermögen und die Schulden während der Ehe aufgeteilt werden. Im Ehevertrag können bestimmte Vermögenswerte oder Unternehmensteile aus der Aufteilung ausgenommen werden. Diese Vereinbarung bietet Flexibilität und ermöglicht es dem Unternehmer, seine geschäftlichen Interessen zu schützen.

Mit einem Ehevertrag verständigen sich die Eheleute in der Regel auf einen dieser Güterstände. Zusätzlich zur Regelung des Güterstands kann der Ehevertrag auch Bestimmungen zur Behandlung von Erbschaften und Schenkungen, zur Altersvorsorge, zu Unterhaltszahlungen und anderen finanziellen Aspekten enthalten.

2. Warum sollten Familienunternehmer einen Ehevertrag abschließen?

Im Ehevertrag von Familienunternehmern und Familienunternehmerinnen sollte insbesondere der eheliche Güterstand gemäß den spezifischen Umständen geregelt werden. Hier liegt das wohl größte Gefährdungspotenzial für das Unternehmen.

Beim gesetzlich vorgesehenen Güterstand des Zugewinns, findet nach Beendigung der Ehe der sogenannten Zugewinnausgleich statt. Zum Zugewinn gehört auch die Wertentwicklung von Unternehmensbeteiligungen. Das genau ist der Punkt, an der sich Liquiditätsengpässe für ein Familienunternehmen realisieren können. Denn dies kann nicht nur kostenintensive und streitanfällige Gutachten zur Wertermittlung des Unternehmens zur Folge haben. Vielmehr kann diese Auseinandersetzung auch zu finanziellen Schieflagen im Familienunternehmen führen. Denn die Auszahlung des Zugewinns ist ein Anspruch auf Geldauszahlung. Diesen kann ein Familienunternehmer oder eine Familienunternehmerin mitunter nur schwer aus dem eigenen Privatvermögen zahlen. Die Folge sind Entnahmen aus dem Unternehmen oder sogar Anteils- oder Vermögensverkäufe aus dem Unternehmen, wodurch dieses in ernsthafte Schieflage geraten kann.

Der Ehevertrag sollte daher klare Bestimmungen zur Aufteilung des Vermögens im Falle einer Scheidung enthalten. Es sollte festgelegt werden, welche Vermögenswerte modifizierend als individuelles Eigentum der Unternehmesinhabenden betrachtet werden und welche Vermögenswerte als gemeinsames Eigentum beider Ehepartner gelten. Dies umfasst aus den genannten Gründen Eigentumsregelungen bezüglich von im Wert wachsenden Unternehmensanteilen für den Fall einer Scheidung.

 3. Regeln Eheverträge einseitig nur die familienunternehmerischen Interessen?

Durch einen Ehevertrag sollte keiner der Eheleute einseitig benachteiligt werden. Im Gegenteil: Mit einem Ehevertrag können die Ehegatten Regelungen vereinbaren, die ihrer persönlichen Interessen- und Vermögenslage sowie ihrer Ehe entsprechen.

Verständigen sich die Eheleute beispielsweise im Ehevertrag für den Fall der Scheidung auf einen Ausgleich durch die Übertragung der ehelichen Immobilie auf den nicht am Unternehmen beteiligten Ehepartner oder Ehepartnerin, so findet dieser Ausgleich zwischen den Eheleuten unabhängig von der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens statt. Damit kann diese Lösung für den auszugleichenden Ehepartner die sicherere Variante sein als eine Kompensation über den unternehmerischen Zugewinn zu erzielen. Denn dieser könnte sich ja auch negativ entwickelt haben, so dass kein Ausgleichsanspruch besteht.

4. Wie vermitteln Sie das Erfordernis, einen Ehevertrag abzuschließen, ohne den Familienfrieden zu gefährden?

Klar ist: Ein Gespräch über das Abschließen eines Ehevertrages gehört nicht zu den angenehmsten Unterhaltungen im Kreise der Familie. Noch dazu, wenn die Hochzeit unmittelbar bevorsteht, und sich die zukünftigen Eheleute lieber mit den Vorbereitungen für ein rauschendes Fest als mit rechtlichen Angelegenheiten beschäftigen möchten.

Meine Empfehlung:
Sprechen Sie frühzeitig über die Notwendigkeit eines Ehevertrages und erläutern Sie, warum dieser im Interesse des Fortbestands des Familienunternehmens abzuschließen ist. Wenn Sie die möglichen Konsequenzen der gesetzlichen Regelungen für Familienunternehmen sachlich darlegen und Ausgleichsregelungen vorbereiten, wird die Notwendigkeit eines Ehevertrages für die neuen Familienmitglieder nachvollziehbarer.

Das Ziel dieses Gesprächs – für das es sich lohnt, eine Auszeit einzuplanen – ist es, den Ehevertrag nicht als Zeichen des Misstrauens gegenüber einheiratenden Person misszuverstehen. Denn: Das Gefühl, nicht erwünscht zu sein, und dafür das Familienunternehmen verantwortlich zu machen, ist weder für das junge Eheglück noch für das Unternehmen ein guter Start für die gemeinsame Zukunft.

Mehr zum gemeinsamen Aufsetzen eines Ehevertrages auch in meinem Podcast Family Business Time #32 auf Spotify, Apple Podcasts & Google Podcasts oder direkt hier:

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5. Wie schließt man einen Ehevertrag ab und was kostet das?

Gerade weil ein Ehevertrag sowohl sachlich als auch emotional herausfordernd sein kann, empfiehlt es sich, sich mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf entsprechend beraten und begleiten zu lassen. Der fertige Ehevertrag bedarf gemäß gesetzlichen Vorgaben einer Niederschrift beim Notar. Die Kosten für einen Ehevertrag orientieren sich an dem Vermögen, welches Vertragsgegenstand ist. 

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