Wenn bei Anteilsübertragungen in Familienunternehmen nur Erbschaftssteuern gespart werden sollen, aber sonst alles beim Alten bleibt, dann hat das nur wenig mit dem Einleiten des Generationswechsels im Unternehmen zu tun. 

Früher fielen kaum Erbschafts -oder Schenkungssteuern an, wenn das Unternehmen sein Betriebsvermögen im Zuge der Nachfolge an die nächste Generation übertrug. Das hat sich insbesondere mit dem 2016 aktualisierten Erbschaftsteuergesetz (siehe IHK) geändert. Die steuerlichen Belastungen, die eine interne Nachfolge zur Folge haben können, sind seitdem erheblich gestiegen.

Schenkungs- und Erbschaftssteuer sollten daher auf jeden Fall fester Bestandteil einer professionellen Nachfolgeplanung sein. Als ausschließlicher Treiber für den internen Generationswechsel sind sie jedoch ungeeignet.

Erbschaftssteuer oft Grund für finanzielle Schieflage

Mit der Reform des Erbschaftsteuergesetzes zahlen Unternehmen mehr Erbschaftsteuer auf Vermögen, welches sie nicht zwingend für das operative Geschäft benötigen. Verschenken und Vererben ist mit dem Inkrafttreten der Gesetzesreform insbesondere für den Mittelstand teurer und komplizierter geworden. Seitdem zahlen Unternehmen Schenkungs- und Erbschaftssteuer, sobald sogenanntes nicht produktives Betriebsvermögen auf die nächste Generation übergeht.

Oft ist es daher die Steuerberatung, die Familienunternehmen vorschlägt, rechtzeitig mit dem Übertragen von Gesellschaftsanteilen an die nächste Generation anzufangen. Es werden Übertragungskonzepte, Stiftungsgründungen oder sogar Wohnortwechsel zur Senkung der Erbschaftsteuer ausgearbeitet. Aussenstehende vermuten dahinter oft die Motivation, altes Vermögen weiter familienintern anzuhäufen. Familienunternehmer werden in diesem Zusammenhang auch gerne als “die Superreichen” tituliert.

Doch gerade für den Mittelstand geht es darum, den Betrieb nicht durch steuerliche Zusatzbelastungen in existenzielle Schieflage geraten zu lassen. Denn oft ist es diesen Unternehmen nur schwer möglich, über ausreichend Liquidität für die zum Teil hohen Schenkungs- und Erbschaftssteuern zu verfügen. Es ist daher nachvollziehbar, wenn die sogenannten Schenkungsfreibeträge genutzt werden, um der nächsten Generation alle zehn Jahre Unternehmensanteile zu übertragen.

Erbschaftsteuer und Steueroptimierung sind wichtig, aber nicht das Wichtigste bei einer Nachfolgeregelung.

Allen Mitwirkenden sollte jedoch bewusst sein, dass die Steueroptimierung nur einer von mehreren Zwischenschritten auf dem Weg zu einer gelungenen internen Nachfolge ist.

Für steueroptimierende Übertragungen ist daher im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge folgendes zu beachten:

Steueroptimierung: Ist die Senior-Generation bereit zur Abgabe der Kontrolle? 

Übertragen Familienunternehmer und -unternehmerinnen ihre Gesellschaftsanteile nur aus Gründen der Steueroptimierung auf die nächste Generation, geschieht es öfter, dass sie die Geschicke des Unternehmens durch bestimmte Regularien weiter in ihrer Hand halten wollen. Das wird beispielsweise durch die Kopplung von Auflagen an die Anteilsübertragungen durchgesetzt oder durch das Reduzieren von Mitentscheidungsrechten der neuen Miteigentümer.

Auch auf der operativen Ebene kann der Nachfolgeprozess durch fehlende Machtübergabe ins Stocken geraten. Wirkt die abgebende Generation trotz Anteilsübertragungen weiter im Unternehmen mit, kann damit die Autorität der Nachfolgenden geschwächt werden, um in der Firma mit eigener Note Fuß fassen zu können. Gleichzeitig ist das zeitige Regeln der operativen Nachfolge eine gute Gelegenheit, das Unternehmen an die nächste Generation zu übertragen, ohne dass Schenkungssteuer anfällt.

Dafür muß der Familienbetrieb für sieben Jahre fortgeführt und nach Ablauf dieser Zeitspanne bis zu 700% der Anfangslohnsumme erreicht werden.

Steueroptimierung: Ist die nachfolgende Generation bereit für die Rolle als Gesellschafter?

Wenn aufgrund zu sparender Schenkungs- oder Erbschaftsteuer Firmenanteile früh auf die nächste Generation übertragen werden, kann es passieren, dass junge Familienmitglieder in der Gesellschafterversammlung sitzen, ohne auf ihre Rolle als Gesellschafter vorbereitet zu sein. Fehlt es der nachfolgenden Generation noch an Kompetenzen, um ihre Rolle als Gesellschafter ausfüllen zu können, erschweren sie damit ebenfalls das Gelingen der Unternehmensnachfolge. Denn sie sind nicht in der Lage, ihre Aufgabe gegenüber der neuen Geschäftsführung als Beratungs- und Kontrollgremium adäquat wahrnehmen zu können.

Mehr zu den Folgen von Steueroptimierungen auf die interne Nachfolge auch in meinem Podcast Family Business Time #14 auf SpotifyApple PodcastsGoogle Podcasts oder direkt hier:

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Fazit: Erbschaftssteuer & Steueroptimierung

Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer können eine reale Gefahr für den Fortbestand von Familienunternehmen darstellen. Dennoch sollte die Regelung einer internen Nachfolge nicht ausschlaggebend von steuerlichen Fragen gelenkt werden. Denn:

  • Anteilsübertragungen, die keine Abgabe von Macht beinhalten, dienen nur mittelbar dem Vollzug eines Generationswechsels.
  • Bei zeitiger und professioneller Gestaltung der operativen Nachfolge lassen sich Übertragungen auch ohne das Anfallen von Schenkungs- und Erbschaftssteuer realisieren.
  • Bevor sie Gesellschafter werden, sollten Familienmitglieder professionell auf ihre Rolle als Gesellschafter vorbereitet werden. Nur dann können sie ihrer Aufgabe als Beratungs- und Kontrollgremium gerecht werden.

Erst wenn die Bereitschaft der abgebenden Generation besteht, Macht abzugeben und eine operative Nachfolge professionell zu regeln und die nachfolgende Generation kompetent ist, Macht zu übernehmen, sind steueroptimierende Anteilsübertragungen ein essentieller Beitrag zum Gelingen der internen Nachfolge.

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