Im Oktober 2026 verhandelt das Bundesverfassungsgericht mal wieder über die Erbschaftsteuer. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen verfassungsgemäß ist. Die Diskussion könnte Folgen für Familienunternehmen haben.
Bringt ein Erbfall das Erbschaftsteuergesetz zum Kippen?
Ausgangspunkt ist die Verfassungsbeschwerde eines Mannes, der von seiner Tante Privatvermögen geerbt hat, woraus er Steuern zu zahlen hatte. Dagegen wehrte er sich zunächst erfolglos vor den Fachgerichten.
Sein Argument: Wer Privatvermögen erbt, wird gegenüber Erben von Betriebsvermögen steuerlich benachteiligt. Denn für Unternehmensvermögen gelten umfangreiche Verschonungsregelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine vollständige Steuerbefreiung ermöglichen.
Nun muss das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob diese unterschiedliche Behandlung mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist.
Jahrelange Diskussion über die Erbschaftsteuer im Kontext Familienunternehmen
Die Diskussion über die Erbschaftsteuer ist nicht neu, die Positionen dazu gehen auseinander:
- Das ifo-Institut plädiert dafür, steuerliche Ausnahmen abzubauen und im Gegenzug die Steuersätze zu senken. Großzügige Stundungsregelungen könnten verhindern, dass Unternehmenssubstanz gefährdet wird.
- Die Vertreter des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), legen den Schwerpunkt stärker auf die Verteilungswirkung und die Besteuerung großer Vermögen. Das zeigt, dass sich auch die Ökonomen nicht einig sind, wie eine Reform der Erbschaftsteuer konkret umgesetzt werden sollte.
- Anders sehen es die Wirtschaftsverbände: Der Verband DIE FAMILIENUNTERNEHMER, warnt dagegen davor, frei verfügbares Privatvermögen mit langfristig gebundenem Betriebsvermögen gleichzusetzen.
- Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sieht zusätzliche Belastungen für Unternehmen kritisch.
- Und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) verweist auf mögliche Folgen für Investitionen, Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit.
Welche Entscheidungen zur Erbschaftsteuer sind denkbar?
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer könnte die Nachfolgeplanung in deutschen Familienunternehmen erheblich verändern. Entscheidend ist allerdings, ob und inwieweit das Gericht die bestehenden Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen beanstandet und welchen Auftrag es dem Gesetzgeber erteilt. Das ergeben sich folgende mögliche Urteile – und ihre Konsequenzen:
- Die Regelungen sind verfassungsgemäß:
⮕ Die bisherigen Begünstigungen bleiben bestehen. Eine politische Reform wäre dennoch möglich. - Einzelne Verschonungsregelungen sind verfassungswidrig:
⮕ Der Gesetzgeber müsste die beanstandeten Vorschriften ändern, soweit das Gericht dies verlangt. - Wesentliche Teile der Betriebsvermögensverschonung sind verfassungswidrig:
⮕ Eine umfassendere Reform könnte notwendig werden, möglicherweise mit neuen Steuersätzen, Freibeträgen oder Zahlungsregelungen.
Sollte das Gericht die Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuergesetzes feststellen, bedeutet das nicht automatisch, dass die steuerlichen Begünstigungen am nächsten Tag entfallen. Das Bundesverfassungsgericht kann die bisherigen Regelungen für eine Übergangszeit weitergelten lassen und dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung setzen. Genau dies geschah nach der Entscheidung zur Erbschaftsteuer im Dezember 2014.
Erbschaftsteuergesetz: Was sollten Unternehmerfamilien jetzt tun?
Noch ist offen, ob das Bundesverfassungsgericht die bestehenden Verschonungsregelungen beanstanden wird. Die mündlichen Verhandlungen selbst ändern erst mal nichts am geltenden Recht.
Bereits 2014 hat das Gericht anerkannt, dass der Gesetzgeber kleine und mittelständische Unternehmen zum Schutz ihres Fortbestands und ihrer Arbeitsplätze steuerlich weitgehend oder vollständig verschonen darf. Zugleich hat es Grenzen für die Ausgestaltung solcher Begünstigungen auch klar aufgezeigt.
Wichtig erscheint mir auch, in diesen mitunter hitzigen Diskussionen, nicht von DEM Familienunternehmen zu sprechen, sondern zwischen drei Konstellationen zu unterschieden:
- Einem mittelständischen Betrieb, dessen Unternehmenswert und das Vermögen der Eigentümer überwiegend in das Unternehmen reinvestiert wird und gebunden ist, so dass keine hohe private Liquidität besteht: Eine hohe Steuerlast könnte kaum aus Privatvermögen geleistet werden.
- Ein Familienunternehmen in Form von größeren Beteiligungen mit größeren Ausschüttungsmöglichkeiten: Hier bestehen schon eher ausreichend private liquide Mittel, um eine Steuerlast zum Beispiel mit längeren Fristen zu entrichten.
- Einem Familienunternehmen mit einer Vermögensstruktur, bei der die bestehenden Verschonungsregelungen Grundlage für Finanzentscheidungen sind: Hier bestehen wohl die meisten Gestaltungsmöglichkeiten für die unterschiedlichen Vermögensarten – betriebsnotwendig, begünstigungsfähig und begünstigtes Vermögen.
Unternehmerfamilien sollten daher nicht vorschnell handeln. Vielmehr ist die aktuelle Diskussion ein guter Anlass, die eigene Nachfolgeplanung auf ihre wirtschaftliche und strukturelle Tragfähigkeit zu überprüfen. Denn eine gute Nachfolgeregelung sollte nicht nur unter den heutigen steuerlichen Bedingungen funktionieren. Sie muss auch dann Bestand haben, wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändern.
⮕ Mehr zum Thema vom Bundesverfassungsgericht
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