„Mit dem Familienunternehmen bin ich fertig, seitdem mich mein Schwiegervater direkt vor der Hochzeit zum Notar gezerrt hat, um einen Ehevertrag zu unterschreiben. Ich hatte überhaupt keine Ahnung, worum es geht.“

„Auch Jahre nach der Hochzeit fühle ich mich wegen dieses „Hauruck-Ehevertrages“ in dieser Familie nur geduldet.“

Das sind nur zwei exemplarische Aussagen von eingeheirateten Ehepartnern in Familienunternehmen.

Was aus unternehmerischer Sicht eine nachvollziehbare und berechtigte Maßnahme zur Sicherung der Unternehmenszukunft ist, kann sich auf der familiären und zwischenmenschlichen Ebene zu einer nachhaltigen Belastung entwickeln. Zu groß ist der gefühlte Affront und das Unverständnis des einheiratenden Ehepartners, wenn ihm die  Beweggründe nicht rechtzeitig und angemessen kommuniziert werden.

Oft ist es der Senior, der vor der Hochzeit seines Sohnes oder seiner Tochter das Zepter in die Hand nimmt und einen Notartermin kurzfristig ansetzt. Wo sich Braut oder Bräutigam vielleicht zieren, die Hochzeitsvorbereitungen durch „unromantische Eheverträge“ zu trüben, ist dieser Schritt für den älteren Familienunternehmer eine gelebte Selbstverständlichkeit. „Das gehört nun einmal dazu“ – so die Antwort eines Unternehmerpatriarchen.

Recht hat er!

Das „Wie“ entscheidet

Nur ist es auch hier nicht das „Ob“, sondern das „Wie“, welches die Weichen für das künftige Miteinander als Familie in der Unternehmerfamilie stellt. Wer als nächste Generation von den Vorteilen des Familienunternehmern profitieren will, sollte auch bereit sein, Pflichten zu übernehmen, die der Unternehmenssicherung dienen. Doch wer nicht in einer Unternehmerfamilie aufgewachsen ist, der hat die Eigenarten, Sitten und Regeln einer Unternehmerfamilie nicht mit der Muttermilch aufnehmen können. Das bedeutet aber keineswegs, dass die Betroffenen kein Verständnis für unternehmerischen Notwendigkeiten entwickeln können.

Miteinander reden hilft

Die Verantwortung, unternehmerische Notwendigkeiten so zu kommunizieren, dass der zukünftige Ehepartner diese nachvollziehen und mittragen kann, liegt bei der Unternehmerfamilie. Diese Verantwortung lässt sich nicht auf den Unternehmensnotar abwälzen – eine beliebte Variante, um das im Zweifel unangenehme Gespräch zu vermeiden.

Denn wer Familienunternehmer ist, kann schnell in den Interessenkonflikt zwischen Familie und Unternehmen geraten, wenn das Bedürfnis nach familiärer Harmonie einerseits und die Notwendigkeiten professionellen Unternehmertums andererseits aufeinanderprallen.

Lassen Sie sich von erfahrener Seite beraten, wie Sie diesen Widerspruch auflösen und auch bei heiklen Themen – wie dem Ehevertrag – sowohl den Familienfrieden als auch die Unternehmensinteressen wahren.