Wie Familienunternehmer in Zeiten wie der Corona-Krise mit unternehmerischen Sofortmaßnahmen reagieren können und welche Hilfen es gibt – ein erster Erfahrungsüberblick.
Wie gehen Sie, liebe mittelständischen Familienunternehmer, mit der Corona-Krise um?
Ich habe mich bei Familienunternehmern erkundigt, wie sie sich in diesen Krisenzeiten helfen, welche Hilfsmaßnahmen für sie greifen.
Hier ein Überblick zu den konkreten Hilfsangeboten und erste Praxiserfahrungen:
Kurzarbeitergeld in Krisenzeiten wie Corona
Alle reden vom Kurzarbeitergeld, aber welche Entlastung kann sie dem Unternehmen konkret bringen und was bedeutet das für die Arbeitnehmer?
Voraussetzung ist, dass die arbeitsvertraglichen Regelungen eine Verkürzung der Arbeitszeit vorsehen. Ist das nicht der Fall, ist hierüber mit den Angestellten eine entsprechende arbeitsvertragliche Vereinbarung zu treffen.
- Nachgewiesen werden muss ein erheblicher Arbeitsausfall, welcher durch die Corona-Einbußen zugunsten der Unternehmen ausgelegt wird.
- Mindestens 10% der Belegschaft müssen aktuell vom Arbeitsausfall betroffen sein.
- Kurzarbeit kann auch abteilungsweise angeordnet werden.
- Das Kurzarbeitergeld beträgt 60% bzw. 67% ( mit Kinderfreibetrag) der Nettoentgeltdifferenz.
- Die vom Arbeitgeber bisher zu leistenden Sozialversicherungsbeträge für die Nettoentgeltdifferenz werden erstattet.
Ein Rechenbeispiel:
Das Unternehmen hat einen 20%-Arbeitsausfall zu beklagen und beantragt eine entsprechende Arbeitszeitverkürzung. Die Bundesanstalt für Arbeit übernimmt 60% ( bzw. 67%) des ausgefallenen Lohnanteils von 20%. Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer einen Nettolohn in Höhe von 92 % (Arbeitnehmer mit Kindern 93,4%) ausbezahlt bekommen, während das Unternehmen Lohnkosten in Höhe von 20% einspart. Bei 40% Arbeitsausfall werden 40% Lohnkosten gespart, die Angestellten erhalten noch 84% ( bzw. 86,8%) ihres Gehalts. Vielleicht ein erster Schritt.
- Informationen der BfA zum Kurzarbeitergeld: www.arbeitsagentur.de
- Informationen zum Arbeitszeitgesetz: www.bmas.de (PDF)
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Coronakrise und Urlaub
Befindet sich das Unternehmen nicht in akuter Notlage, ist eine Anpassung an die Arbeitsausfall-Zeiten in Abstimmung mit den Mitarbeitern auch über die Urlaubstage möglich. Klären Sie die Mitarbeiter über die aktuelle Situation auf und bitten Sie um ihre Unterstützung, zum Beispiel, indem sie gerade jetzt Urlaub nehmen, oder insbesondere ihren Resturlaub genau jetzt antreten, bevor er verfällt.
Unternehmen gelingt es dadurch, kein Kurzarbeitergeld beantragen zu müssen. Erläutern Sie ihren Mitarbeitern, welche zusätzlichen Probleme das Unternehmen bekommt, wenn nach Überstehen dieser Pandemie und Wiederanstieg der Auftragslage gleichzeitig eine Urlaubswelle auf die Firma zu schwappt.
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In Covid-Krisenzeiten: Online gehen, zum Lieferanten werden
Viele Online-Unternehmen gehören zu den Gewinnern der Corona-Krise. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die das Internet auch Ihrem Unternehmen bietet. Das gilt nicht nur für Marketing und Vertrieb, sondern auch für Ihre innerbetriebliche Kommunikation und ihre Kommunikation mit Kunden und Partnern. Führen Sie Kunden-Termine per Video-Konferenz durch und vernetzen Sie sich auf diesem Wege auch mit Ihren Mitarbeitern im Home-Office. Oder nutzen Sie Chat-Tools, um sich noch unmittelbarer als per E-Mail mit Ihren Mitarbeitern (einzeln oder in Teams) auszutauschen.
Bewährt haben sich u.a. folgende Anbieter, die alle auch kostenlose Basislösungen bieten:
Für Videokonferenzen:
Für Chat-Tools:
Wenn Sie noch vor Ort arbeiten: Wenn möglich, teilen Sie ihre Mitarbeiter in Teams auf, in denen jede Kompetenz vertreten ist, so dass jeder Gruppe die Handlungsfähigkeit des Unternehmens gewährleisten kann, falls es zu einem Corona-Infizierung in einem Team kommt. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass beide Riegen räumlich komplett voneinander getrennt sind.
Überblick: Steuerliche Erleichterungen wegen Corona-Krise
Die Finanzbehörden wurden angewiesen, bis zum 31.12.2020 fällige Einkommens-, und Körperschaftssteuern zu stunden, wahrscheinlich zinslos. Gleiches gilt für die Gewerbesteuer. Beim zuständigen Finanzamt können Anträge für die Herabsetzung der Einkommens- und Körperschaftssteuer gestellt werden, angepasst an die neue Einkommenssituation. Gleiches gilt für die Vorauszahlung der Gewerbesteuer. Für die Umsatzsteuer wird überlegt, die monatlichen Anmeldungen auf Quartalsanmeldungen umzustellen.
- Antragsvorlage des bayrischen Finanzministeriums zur Stundung von E-St.-Vorauszahlungen: www.stmfh.bayern.de (PDF)
Die Zollverwaltungen sind angewiesen worden, die gleichen Regelungen auf die von ihnen erhobenen Verbrauchssteuern ( Energie, Kfz, Genussmittel) anzuwenden.
Auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge soll bis zum 31.12.2020 verzichtet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Schuldner von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.
Um Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in Schieflage geraten sind, zu entlasten, soll per Gesetz die dreiwöchige Insolvenzantragspflicht bis zunächst 30.09.2020 ausgesetzt werden.
Finanzierungshilfen in der Corona-Krise
Als Finanzierungshilfen stehen insbesondere die KfW-Darlehen seit letztem Montag zur Auszahlung bereit. Die Hilfsprogramme laufen über die Hausbanken, wodurch es noch zu Verfahrensverzögerungen kommt. Der Staat garantiert aktuell bis zu 90% der Darlehenssumme. Die relevanten Wirtschaftsverbände drängen darauf, die Unternehmen hier zu 100% zu entlasten.
Zusätzlich zu den KfW-Sonderkrediten will der Bund einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds aufsetzen, der Firmen Garantien von bis zu 400 Milliarden Euro geben soll.
Unabhängig von den KfW-Mitteln sind für KMU bis € 50 Millionen Soforthilfen aus dem Nachtragshaushalt vorgesehen. Hier soll das Verfahren kurzfristig starten, Land- und Bundesförderung sind noch miteinander abzustimmen.
KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen: www.kfw.de
Allgemeine Informationsquellen zu Corona:
- Erfahrungsaustausch von Familienunternehmern: https://corona.familienunternehmen.de
- Pandemieplan des Robert-Koch-Instituts: https://edoc.rki.de/handle/176904/187
- Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung: https://edoc.rki.de/handle/176904/187
- Aktuelle Informationen der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de
Teilen Sie ihre Selbst-Maßnahmen und Erfahrungen und helfen Sie anderen Unternehmen, sich durch diese schwierigen Zeiten zu manövrieren. Gerade das macht Familienunternehmen aus.
Und bitte bleiben Sie gesund!
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